„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“ - Albert Einstein
Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, ist es entscheidend, sich für das Kind einzusetzen und die notwendigen Schritte zu erkennen und zu ergreifen. Dazu gehört, eine drohende oder bestehende Kindeswohlgefährdung zu identifizieren, einzuschätzen und nachweislich zu dokumentieren.
Eine „Kinderschutzfachkraft“:
- vermittelt Handlungssicherheit bei Ratsuchenden und zeigt Kompetenz in der Gesprächsführung.
- verfügt über psychologisch-pädagogisches Fachwissen.
- kennt die Rechtsgrundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII).
- ist über Formen der Vernachlässigung und Misshandlung informiert.
- kann eine Gefährdungseinschätzung erstellen.
- handelt im Interesse des Kindeswohls und kennt Hilfsangebote sowie Schutzmaßnahmen.
Die Prüfungsleistung des Zertifikatskurses besteht in der Erstellung einer kurzen Hausarbeit und deren Vorstellung vor der Kursgruppe und der inhaltlich leitenden Dozentin.
Hinweise und Zugangsvoraussetzungen: Ein privater Internetzugang ist Voraussetzung zur Teilnahme. Dieser Zertifikatskurs richtet sich an pädagogische Fachkräfte gemäß §2 (7) KiföG M-V und orientiert sich am Kinderschutzkonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Zertifikatskurs fokussiert sich auf die Arbeitsbereiche Kindertagesstätte (inkl. Hort) und Kindertagespflege.